Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019

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   OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - 4 LB 24/15   

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https://dejure.org/2016,19672
OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - 4 LB 24/15 (https://dejure.org/2016,19672)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.05.2016 - 4 LB 24/15 (https://dejure.org/2016,19672)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15 (https://dejure.org/2016,19672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Beitragsbescheid eines Wasser- und Bodenverbandes; Anforderungen an eine Verbandssatzung, insbesondere an die Bestimmung des Verbandsgebietes; Teilunwirksamkeit einer Satzung; Heilung des Mangels der Gesamtnichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Erbbauberechtigten zu einem Wasserverbandsbeitrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Wasserverbände

  • rechtsportal.de

    WVG § 6 Abs. 2 Nr. 3
    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Erbbauberechtigten zu einem Wasserverbandsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Ungenügend ist eine Bezugnahme auf satzungsfremde Unterlagen, deren Inhalt nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris Rn. 35).

    Dieser Fall unterscheidet sich demnach von derjenigen Konstellation, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318) und des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris) zugrunde lagen: Im ersten Fall sah die Satzung lediglich einen Verweis auf einen Plan des Kreisbaumeisters ohne weitere textliche Festsetzungen vor.

    Es wurde deswegen Bezug genommen auf satzungsfremde Unterlagen, nämlich den aus diversen Unterlagen zur Verbandstätigkeit bestehenden Verbandsplan (Gewässerunterlagen, Gewässer- und Anlagenverzeichnis, Gewässerpflegepläne usw.), deren Inhalt in der Verbandssatzung nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris Rn. 2 ff.; Rn. 35 f.).

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Ungenügend ist eine Bezugnahme auf satzungsfremde Unterlagen, deren Inhalt nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris Rn. 35).

    Dieser Fall unterscheidet sich demnach von derjenigen Konstellation, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318) und des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris) zugrunde lagen: Im ersten Fall sah die Satzung lediglich einen Verweis auf einen Plan des Kreisbaumeisters ohne weitere textliche Festsetzungen vor.

    Es wurde deswegen Bezug genommen auf satzungsfremde Unterlagen, nämlich den aus diversen Unterlagen zur Verbandstätigkeit bestehenden Verbandsplan (Gewässerunterlagen, Gewässer- und Anlagenverzeichnis, Gewässerpflegepläne usw.), deren Inhalt in der Verbandssatzung nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris Rn. 2 ff.; Rn. 35 f.).

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Ungenügend ist eine Bezugnahme auf satzungsfremde Unterlagen, deren Inhalt nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris Rn. 35).

    Dieser Fall unterscheidet sich demnach von derjenigen Konstellation, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318) und des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris) zugrunde lagen: Im ersten Fall sah die Satzung lediglich einen Verweis auf einen Plan des Kreisbaumeisters ohne weitere textliche Festsetzungen vor.

    Es wurde deswegen Bezug genommen auf satzungsfremde Unterlagen, nämlich den aus diversen Unterlagen zur Verbandstätigkeit bestehenden Verbandsplan (Gewässerunterlagen, Gewässer- und Anlagenverzeichnis, Gewässerpflegepläne usw.), deren Inhalt in der Verbandssatzung nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris Rn. 2 ff.; Rn. 35 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2018 - 4 MB 69/17

    Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes Schleswig Holstein; Nichtigkeit, wenn

    Danach war die Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes insgesamt nichtig, wenn sie keine gültige Bestimmung des Verbandsgebietes enthielt (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15 -, juris Rn. 37).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.07.2016 - 5 K 140/12

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen an einen Gewässer- und Deichverband: Festlegung

    Es wurde deswegen Bezug genommen auf satzungsfremde Unterlagen, nämlich den aus diversen Unterlagen zur Verbandstätigkeit bestehenden Verbandsplan (Gewässerunterlagen, Gewässer- und Anlagenverzeichnis, Gewässerpflegepläne usw.), deren Inhalt in der Verbandssatzung nur grob umrissen wird und bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie unabhängig von der Satzung geändert werden können (Urteil des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, S. 2, 7f. des Urteilsabdrucks).
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   OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15   

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https://dejure.org/2019,17287
OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15 (https://dejure.org/2019,17287)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.05.2019 - 4 LB 24/15 (https://dejure.org/2019,17287)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 4 LB 24/15 (https://dejure.org/2019,17287)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 20 Abs 3 GG, § 43 Abs 1 WasG SH 2008
    Notwendigkeit der hinreichend bestimmten Umgrenzung des Verbandsgebietes in der Wasserverbandssatzung; Bekanntmachung einer Satzung in zwei Teilen; Beitragserhebung für Deich- und Dämmebau; (keine) landesrechtliche Besonderheiten bei der Beitragsbemessung im Bereich des ...

  • Wolters Kluwer

    Satzung des Wasserverbands als ausreichende Grundlage für die Beitragserhebung (hier: Festsetzung eines Hochwasserschutzbeitrags);...

  • rechtsportal.de

    Recht der Wasserverbände

  • rechtsportal.de

    Satzung des Wasserverbands als ausreichende Grundlage für die Beitragserhebung (hier: Festsetzung eines Hochwasserschutzbeitrags); Vornahme der Umgrenzung des Verbandsgebietes in der Satzung und der Nachtragssatzung i.R.d. Bestimmtheitsgebots

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65

    Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15
    Dass dieser Maßstab unter den gegebenen Umständen mit höherrangigem Recht nicht vereinbar wäre, ist nicht ersichtlich und wird von der Klägerin auch nicht dargelegt (vgl. etwa zum Einheitswertmaßstab BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1966 - IV C 185.65 -, BeckRS 1966, 31316748).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 6 C 5.15

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Teilrücknahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15
    Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen wird, muss seiner Entscheidung auch die rechtlichen Erwägungen zugrunde legen, deretwegen das Bundesverwaltungsgericht die anderweitige Ergebnisrichtigkeit des angefochtenen Urteils nach § 144 Abs. 4 VwGO verneint hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2016 - 6 C 5.15 -, juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 30.01.2009 - 7 A 1864/08

    Wasserverbände; Bestandsgarantie für sog. Altverbände; Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15
    Vielmehr ist für die Beendigung der Mitgliedschaft eine Aufhebungs- bzw. Entlassungsverfahren durchzuführen (§ 24 WVG bzw. § 14 WVVO i.V.m. § 79 Abs. 2 Satz 2 WVG, vgl. hierzu VGH Kassel, Urteil vom 30. Januar 2009 - 7 A 1864/08 -, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - 15 B 1374/10

    Anordnung zum Erlass einer Deichbau-Beitragssatzung in Greven rechtswidrig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15
    Im letztgenannten Fall ist auf der zweiten Stufe eine hoheitliche Festsetzung des Beitrags vorgesehen (vgl. zur ähnlichen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen OVG Münster, Beschluss vom 10. November 2010 - 15 B 1374/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 LB 9/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15
    Vielmehr beruht die Verschiedenheit der Regelung darauf, dass das Gesetz die Aufgabe des Küstenschutzes originär, die Aufgabe der Gewässerunterhaltung dagegen "nur" zur Erfüllung zuweist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 LB 9/06 -, juris Rn. 38).
  • VG Schleswig, 22.07.2005 - 14 A 81/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 4 LB 24/15
    Das betrifft u.a. den Fall, dass - wie hier - ein Wasser- und Bodenverband satzungsgemäße Beiträge von seinen Mitgliedern erhebt (vgl. Mohr, in: Kollmann u.a., LWG, Stand 2018, § 63 Anm. 11; zur Beitragserhebung durch die Gemeinden vgl. VG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2005 - 14 A 81/02 -, juris Rn. 25).
  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 6 B 34/20

    Heranziehung eines Mitglieds einer Eigentümergemeinschaft zu

    Maßgeblich ist insofern die geltende Satzung bei Erlass des angefochtenen Betragsbescheides (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 39).

    Daher ist im Interesse einer wirksamen Bestimmung des Verbandsgebiets regelmäßig auch dann davon auszugehen, dass die Abgrenzungskarten Teil der Satzung sind, wenn eine ausdrückliche Bestimmung dazu fehlt (vgl. zum Vorstehenden: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 41 ff.).

    Dies folgt hier insbesondere daraus, dass - entgegen der Annahme des Antragstellers - die Heranziehungsmöglichkeit nach § 63 Abs. 4 Satz 1 LWG a.F. bzw. § 60 Abs. 5 Satz 1 LWG n.F. von Eigentümern von Grundstücken, die durch Deiche oder Dämme gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LWG a.F. bzw. § 60 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LWG n.F. geschützt werden, zu den Kosten des Baus und der Unterhaltung nach dem Maß ihres Vorteils, vorliegt nicht zur Anwendung kommt (vgl. dazu: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 53 ff.; zur näheren Begründung: siehe unten).

    Vielmehr ist für die Beendigung der Mitgliedschaft eine Aufhebungs- bzw. Entlassungsverfahren durchzuführen (so überzeugend: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 50).

    Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass auch nach der neueren Rechtsprechung des OVG Schleswig der Beklagte rechtlich existent ist und dieser Existenz insbesondere auch nicht entgegengehalten werden kann, dass die Gründungssatzung das Verbandsgebiet mangelhaft bestimmte (so überzeugend: OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 48).

    (OVG Schleswig, Urteil vom 23.5.2019 - 4 LB 24/15 -, Juris Rn. 53 ff.; die in kursiv gehaltenen Einfügungen stammen von der erkennenden Kammer).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

    Dieses Verfahren ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zur Vorgängersatzung: OVG Schleswig, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 LB 24/15 -, juris Rn. 41 ff.).

    Altverbände wie der 1971 gegründete Antragsgegner (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 LB 24/15 -, juris Rn. 48) sind gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 WVG nicht verpflichtet, ihre Satzungen den Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes darüber anzupassen, wer Verbandsmitglied ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 47/03 -, juris Rn. 28; Brandt, in: Rapsch u.a., Wasserverbandsrecht, 2. Auflage 2020, Rn. 202; Seeliger, in: Reinhardt/Hasche, WVG, 2011, § 79 Rn. 2).

    Rechtsgrundlage dafür, dass gegenüber den Mitgliedern des Antragsgegners ein Hochwasserschutzbeitrag festgesetzt werden kann, ist § 28 Abs. 1 WVG (OVG Schleswig, Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 LB 24/15 -, juris Rn. 53).

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